Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Praxissoftware praxtakt zwischen Ralf Fangmeier, Föhrenkamp 38, 45481 Mülheim an der Ruhr (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Praxen und Angehörige der Heilberufe in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter bietet folgende Leistungen an, die einzeln beauftragt werden:
- die Lizenz zur dauerhaften Nutzung von praxtakt (§ 4),
- den Service in den Stufen Basis und Plus (§ 6),
- die Einrichtung und die Datenübernahme (§ 7).
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf praxtakt.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aus dem Angebot. praxtakt enthält keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nach § 302 SGB V.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Anbieter erstellt auf Anfrage ein Angebot in Textform.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail.
§ 4 Lizenz
(1) Mit vollständiger Zahlung des Lizenzpreises erhält der Kunde das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht, praxtakt in der gelieferten Version für den Betrieb seiner Praxis zu nutzen.
(2) Die Lizenz gilt für eine Praxis und für die vereinbarte Zahl an Zugängen (Solo: 1, Praxis: bis zu 5, Team: bis zu 15). Weitere Zugänge sind durch einen Wechsel in eine größere Lizenzstufe gegen Zahlung des Differenzbetrags möglich.
(3) Der Kunde darf die Lizenz nur vollständig und nur dann an einen Dritten weitergeben, wenn er die eigene Nutzung zugleich endgültig aufgibt und dem Anbieter die Weitergabe in Textform mitteilt. Vermietung und Unterlizenzierung sind nicht erlaubt.
(4) Der Kunde darf die Software nicht verändern, zurückentwickeln oder den Lizenzschutz umgehen, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG).
(5) Endet der Service oder wird er nicht gebucht, bleibt die Lizenz bestehen. Die Praxis kann ihre Daten jederzeit lesen, drucken und exportieren.
§ 5 Mängel, Fehlerbehebung und Sicherheitsupdates
(1) Der Anbieter behebt Mängel der gelieferten Software nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer fehlerbereinigten Version. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 10 Abs. 1.
(2) Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates stellt der Anbieter unabhängig vom Service kostenlos bereit, und zwar mindestens fünf Jahre ab Kauf der Lizenz.
(3) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn der Fehler auf Hardware, Betriebssystem oder Fremdsoftware des Kunden, auf Änderungen durch den Kunden oder auf eine Bedienung entgegen der Dokumentation zurückgeht.
(4) Der Kunde meldet Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung in Textform an office@praxtakt.de.
§ 6 Service
(1) Service Basis umfasst: neue Versionen und neue Funktionen von praxtakt, Anpassungen an Rechtsänderungen, die den dokumentierten Funktionsumfang betreffen (zum Beispiel Vorgaben der Beihilfe oder zur E-Rechnung), sowie Hilfe bei der Bedienung per E-Mail mit einer Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
(2) Service Plus umfasst zusätzlich Hilfe per Telefon, eine Antwort am selben Werktag bei Anfragen bis 14 Uhr sowie Fernwartung auf dem Praxisrechner. Eine Fernwartung findet nur statt, wenn der Kunde sie im Einzelfall freigibt.
(3) Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Servicezeit ist 9 bis 17 Uhr. Antwortzeiten bezeichnen die erste qualifizierte Rückmeldung, nicht die Lösung.
(4) Nicht enthalten sind Arbeiten an Hardware, Netzwerk oder Fremdsoftware des Kunden, Schulungen über die Einrichtung hinaus, individuelle Anpassungen und die Wiederherstellung von Daten, die der Kunde selbst verursacht hat. Solche Leistungen erbringt der Anbieter nach vorheriger Absprache und gesondertem Angebot.
(5) Der Service läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Ein Wechsel zwischen Basis und Plus ist zum nächsten Monatsersten möglich.
(6) Die ersten drei Monate des Service sind kostenlos, wenn der Service zusammen mit der Lizenz gebucht wird. Danach wird er kostenpflichtig, sofern der Kunde nicht vorher kündigt.
(7) Bucht ein Kunde den Service nach einer Kündigung oder nach einer Zeit ohne Service erneut, zahlt er die Servicegebühr für die Monate seit dem Ende des letzten Service nach, höchstens jedoch für 24 Monate. Damit erhält er die aktuelle Version.
§ 7 Einrichtung und Datenübernahme
(1) Die Einrichtung umfasst die Installation von praxtakt auf einem vom Kunden gestellten Rechner, die Grundeinstellung mit den Praxisdaten und eine Schulung von zwei Stunden, vor Ort oder per Fernwartung.
(2) Die Datenübernahme aus einer bisherigen Software erfolgt nach Aufwand, ab 190 Euro. Der Anbieter nennt den Preis vorab in einem Angebot, nachdem er die Daten gesichtet hat. Ein bestimmter Übernahmeumfang ist nur geschuldet, wenn er im Angebot beschrieben ist.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt einen geeigneten, dauerhaft laufenden Rechner mit aktuellem und gewartetem Betriebssystem bereit und sorgt für eine sichere Netzwerkumgebung.
(2) praxtakt legt verschlüsselte Datensicherungen an. Der Kunde prüft regelmäßig, dass die Sicherungen vorhanden sind, und bewahrt eine Kopie außerhalb des Praxisrechners auf.
(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende und spielt bereitgestellte Updates in angemessener Zeit ein, spätestens innerhalb von 30 Tagen bei Sicherheitsupdates.
(4) Der Kunde bleibt für die fachliche und steuerliche Richtigkeit seiner Rechnungen, Einstellungen und Stammdaten verantwortlich.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer. Entfällt diese Regelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet; der Anbieter kündigt das in Textform an.
(2) Lizenz und Einrichtung werden nach Lieferung beziehungsweise nach Abschluss der Einrichtung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Der Service wird monatlich im Voraus berechnet.
(4) Der Anbieter kann die Preise für den Service mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Monatsbeginn ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung (§ 8 Abs. 2) erforderlich gewesen wäre.
§ 11 Datenschutz und Schweigepflicht
(1) praxtakt läuft auf dem Rechner des Kunden. Der Anbieter hat im regulären Betrieb keinen Zugriff auf Patientendaten.
(2) Soweit der Anbieter bei Fernwartung, Einrichtung oder Datenübernahme Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten kann, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter verpflichtet alle mitwirkenden Personen zur Verschwiegenheit im Sinne von § 203 StGB.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Mülheim an der Ruhr.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.